Tipps gegen unerlaubte Werbeanrufe

Telefonklingeln holt einen nicht selten aus der Dusche, dem Schlaf oder dem wohlverdienten Feierabend. Dann ist es umso schlimmer, wenn am anderen Ende der Leitung eine unbekannte Person plötzlich etwas verkaufen möchte. Über unerlaubte Werbeanrufe freut sich kaum jemand und doch sind sie nach wie vor ein beliebtes Mittel bestimmter Branchen, um Kunden zu gewinnen. Im folgenden Artikel erfahren Sie alles Wichtige über das Thema.

Was sind unerlaubte Werbeanrufe?

Unerlaubte Werbeanrufe, auch „Cold Calls“ genannt, sind Anrufe ohne vorherige Einwilligung, die einen kommerziellen Zweck verfolgen. Dabei sollen die Angerufenen kalt erwischt werden und von geschultem Personal zu Vertragsabschlüssen überredet werden. Diese Praxis nutzen nach wie vor viele Unternehmen verschiedener Branchen. Dazu gehören etwa Telekom-Anbieter, Lotterie oder Versicherungsmakler. Ohne schriftliche Informationen und überrumpelt von einem gut ausgebildeten Anrufer stimmen Personen häufig den Verträgen zu, ohne es eigentlich zu wollen.

Was sind meine Rechte?

Grundsätzlich sind unerlaubte Werbeanrufe gesetzlich verboten. Sie bedürfen einer vorherigen Einwilligung der angerufenen Person – dies kann nicht erst zu Beginn des Werbeanrufs erfolgen. Am Telefon abgeschlossene Verträge sind in Deutschland im Gegensatz zu anderen Ländern jedoch immer noch rechtlich bindend. Allerdings besteht nach Vertragsabschluss eine vierzehntägige Frist, in denen der Vertrag widerrufen werden kann.

Wie kann ich mich schützen?

Wenn kein Interesse an einem Werbeanruf besteht, sollte man direkt auflegen. Spricht man dagegen mit dem Gegenüber über das Angebot und die Konditionen, sollte man immer deren Namen, Anschrift und Nummer erfragen. Statt am Telefon Verträge zu besprechen, sollte man stattdessen um die Sendung von Infomaterial bitten, sodass man sich die Vertragsdetails in Ruhe durchlesen kann. In keinem Fall sollte man persönliche Informationen wie die Kontonummer preisgeben.

Egal ob es zu einem Vertragsabschluss gekommen ist oder nicht, kann man sich nach einem unerlaubten Werbeanruf an die Bundesnetzagentur wenden. Hier kann eine Beschwerde gegen das Unternehmen eingereicht werden. Es handelt sich nicht um ein Kavaliersdelikt: unerwünschte Telefonwerbung kann ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro nach sich ziehen. Darüber hinaus sollten Sie die Anrufnummer blockieren, um zukünftige Telefonate zu vermeiden.