EU-Kommission will Roaming-Regelung verlängern

Die EU-Kommission sprach sich in dieser Woche für eine Verlängerung der geltenden Roaming-Regelung aus. Diese war ursprünglich nur für fünf Jahre angesetzt.

Zehn weitere Jahre

Die ursprüngliche Roaming-Regelung gilt seit Juni 2017 in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in den Ländern Island, Norwegen, Liechtenstein und derzeit noch im Vereinigten Königreich. Die Vertragspartner einigten sich damals auf eine Laufzeit von fünf Jahren, sodass ab Juni 2022 wieder Roaming-Gebühren bei Auslandsaufenthalten für EU-Bürgerinnen und -Bürger fällig werden würden. Die EU-Kommission gab am Mittwoch jedoch erfreuliche Nachrichten für alle Verbraucher bekannt. So soll die derzeitige Roaming-Regelung nicht nur in Kraft bleiben, sondern sogar auf zehn weitere Jahre verlängert werden. Das bedeutet, dass Vertragsnehmer von Mobilfunk-Providern aus EU-Staaten und den Partnerländern bis 2032 ohne zusätzliche Kosten im Internet surfen, SMS schreiben und telefonieren können.

Zusätze zur Roaming-Regelung

Neben den Bedingungen, die bereits in Kraft sind, möchte die EU-Kommission darüber hinaus noch weitere Konditionen hinzufügen. Diese basieren auf Befragungen von EU-Bürgerinnen und -Bürgern. So gaben diese an, dass es bei der Internetnutzung im EU-Ausland zu Geschwindigkeitsdrosselungen komme. Dies soll sich ab 2022 in der neuen Vertragslaufzeit der Roaming-Regelung ändern. Des Weiteren sollen Verbraucher im Ausland kostenlos Notrufe absetzen können.

Die Kommission spricht sich ebenfalls dafür aus, dass Provider neue Konditionen für die Kosten der gegenseitigen Nutzung ihrer Netze vereinbaren. Die teils hohen Gebühren untereinander sind einer der Hauptstreitpunkte bei Verhandlungen zwischen den Netzbetreibern. Darüber hinaus sollen horrende Minutenpreise bei Anrufen von Hotlines von Unternehmen wie Versicherungen ebenfalls gestrichen werden. All diese Vorschläge der EU-Kommission hängen allerdings von den Zusagen des EU-Parlaments sowie der EU- und der Partnerländer ab.

Einwahlnummern bei EU-Roaming

Auch bei der Teilnahme an einer Telefonkonferenz können Sie durch die Roaming-Regelung profitieren. Solange Sie sich in einem der EU- bzw. Partnerländer befinden, werden über die Nutzung der weltweiten Einwahlnummer +44 33 3300 2520 keine zusätzlichen Kosten für Sie fällig. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie Ihr Mobiltelefon nutzen, welches über einen deutschen Netzbetreiber läuft. Falls Sie im europäischen Ausland mit Hilfe eines Festnetztelefons an einer Telefonkonferenz teilnehmen, wählen Sie einfach die jeweilige Einwahlnummer für ihren aktuellen Aufenthaltsort.

Bild: EU-Kommission