Export in die Ukraine – alles was Sie wissen müssen

Die Wirtschaft der Ukraine erholt sich nach vielen Krisenjahren wieder langsam. Der Ausblick in die Zukunft ist besonders für Investoren positiv.

Länderfakten

Die angespannte Lage zwischen Ukraine, Russland und der EU besteht nunmehr seit fast vier Jahren. Dennoch hat sich die Wirtschaft langsam wieder erholt. In diesem Jahr wird die Wirtschaftsleistung voraussichtlich um 3,5 Prozent steigen. Für 2019 prognostiziert die WKO ein Wachstum von 2,8 Prozent. Die ukrainische Konjunktur wird insbesondere von ausländischen Investoren angetrieben. Dazu gehören internationale Unternehmen wie Ikea und H&M, welche vor Ort produzieren.

Die Ukraine ist allerdings nicht nur ein günstiger Standort für das produzierende Gewerbe. Auch im IT-Sektor ist sie auf dem Vormarsch – nicht zuletzt aufgrund der hohen Verfügbarkeit von Fachkräften. Sollten Sie ebenfalls den Export in die Ukraine in Erwägung ziehen, werden Sie einen verlässlichen und günstigen Anbieter für Telefonkonferenzen benötigen. Hier finden Sie eine Anleitung, wie Sie eine Telefonkonferenz zwischen Deutschland und der Ukraine einrichten.

Steuern

Die reguläre Umsatzsteuer beträgt 20 Prozent. Bestimmte Produkte fallen unter den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent. Die Körperschaftsteuer beträgt 18 Prozent. Zudem gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Ukraine.

Die Einkommensteuer beträgt in der Regel 18 Prozent. Für manche Einkünfte, beispielsweise Erlöse aus Immobilienverkäufen oder Unternehmensdividenden, werden nur 5 Prozent erhoben. Zusätzlich zur Einkommensteuer gibt es eine Militärabgabe in Höhe von 1,5 Prozent, welche für alle Einkünfte entrichtet werden muss.

Zollbestimmungen

Zwischen der Europäischen Union und der Ukraine bestehen bereits im Zuge des Assoziierungsabkommens einige Handelsbestimmungen, welche den freien Warenverkehr begünstigen. Aufgrund des Bürgerkrieges im Osten der Ukraine und der Sanktionen der EU gegen Russland ist der derzeitige Handel jedoch durch eine Vielzahl an Embargos gehemmt. Die schließt ein Einfuhrverbot von Waren aus den eingegliederten Regionen Krim und Sewastopol sowie ein Exportverbot ausgewählter Güter und Technologien dorthin ein. Des Weiteren gibt es eine Sanktionsliste mit Personen, Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen, die in der Ukraine, in Russland oder in den eingegliederten Regionen aktiv sind. Jeglicher Handel mit oder Bereitstellung von Ressourcen oder Geldern für diese ist verboten. (Quelle: WKO)