Export nach Brasilien – alles was Sie wissen müssen

Mit der Präsidentschaftswahl kommt neuer Wind in den brasilianischen Markt. Durch die Abwahl der Arbeiterpartei PT steigt die Zuversicht auf ein erfolgreiches Wirtschaftsjahr 2019 in Brasilien.

Länderfakten

Das vergangene Jahr war nicht besonders stark für die brasilianische Wirtschaft. Zwar erhöhte sich das Wachstum im Vergleich zum Vorjahr, aber 1,3 Prozent war dennoch zu wenig. Dies soll sich im laufenden Jahr ändern. Die brasilianische Zentralbank prognostiziert eine Zunahme der Wirtschaftsleistung von 2,6 Prozent. Auch die Bruttoanlageinvestitionen sollen mit 6,5 Prozent beachtlich zulegen. Bereits jetzt ist das Vertrauen der Investoren in die neue Regierung spürbar. Diese will unter anderem den brasilianischen Markt öffnen und attraktiver machen für ausländische Unternehmen. (Quelle: GTAI)

Das sind exzellente Nachrichten für deutsche Unternehmen. Die Bundesrepublik ist der viertwichtigste Zulieferer für Brasilien weltweit. Sollten Sie den brasilianischen Markt erschließen wollen, werden Sie einen verlässlichen und günstigen Anbieter für Telefonkonferenzen benötigen. Hier finden Sie eine Anleitung, wie Sie eine Telefonkonferenz zwischen Deutschland und der Brasilien einrichten.

Steuern

Die Warenumlaufsteuer, die ICMS, variiert von Bundesland zu Bundesland, wobei der niedrigste Satz 7 und der höchste 25 Prozent beträgt. Diese bezieht sich jedoch nur auf Warenumsätze, Importe, Transporte und Kommunikation – für Dienstleistungen gibt es eine eigene Steuer: die ISS. Diese bewegt sich zwischen 2 und 5 Prozent und wird von den Kommunen festgelegt. Die Körperschaftsteuer beträgt 34 Prozent. (Quelle: www.papoli-barawati.com)

Zwischen der Bundesrepublik und Brasilien besteht seit 2005 kein Doppelbesteuerungsabkommen mehr. Das bedeutet, dass Deutsche, die in Brasilien arbeiten wollen ihren Wohnsitz in Deutschland abmelden sollten, um nicht doppelt steuerpflichtig zu sein.

Im brasilianischen Einkommensteuersystem existieren fünf Klassen. Diese beziehen sich auf die monatlichen Einnahmen einer steuerpflichtigen Person: Ein monatliches Einkommen von bis zu 1.903,98 Brasilianischen Real (ca. 453 Euro; Stand: Januar 2019) sind steuerfrei. Zwischen 1.903,99 und 2.826,65 BRL (ca. 673 Euro) sind 7,5 Prozent fällig. 15 Prozent sind abzugeben bei einem Monatseinkommen von 2.826,66 bis 3.751,05 BRL (ca. 894 Euro). Zwischen 3.751,06 und 4.664,68 BRL (ca. 1.110,66 Euro) sind 22,5 Prozent zu zahlen. Bei einem höheren Einkommen wird pauschal mit 27,5 Prozent besteuert.

Zollbestimmungen

Die Zollgebühren für Drittländer – dazu gehört die Bundesrepublik – hängt von mehreren Konditionen ab (unter anderem Warenwert, Art der Ware, Importweg). Der durchschnittliche Einfuhrzoll liegt zwischen 12 und 15 Prozent. Bei manchen Produkten kann dieser jedoch wesentlich höher ausfallen und diese für den Export wenig lukrativ machen.