Export nach Russland – alles was Sie wissen müssen

In den letzten Jahren litt die russische Wirtschaft stark unter den Sanktionen durch den Westen. Dennoch kam Russland dank eines schnellen Impfprogramms und stabilen Exporten gut durch die Coronakrise.

Wirtschaft

Trotz hoher Infektionszahlen erholt sich die Russische Föderation – zumindest aus wirtschaftlicher Sicht – scheinbar recht schnell von der Coronakrise. So kam es im vergangenen Jahr nur zu einem Konjunkturrückgang von 3,1 Prozent. Zum Vergleich: Der Durchschnitt unter den EU-Mitgliedstaaten lag bei -6,2 Prozent. Für die kommenden Jahre wird darüber hinaus ein recht konstantes Wachstum prognostiziert: 2021 soll die Wirtschaft um 3,3 Prozent zulegen; 2022 um 3,4 und 2023 um 3 Prozent. Dieses Wachstum wird vor allem durch gleichbleibend hohen Output von primärem und sekundärem Sektor getragen.

Trotz der nach wie vor bestehenden Sanktionen seitens der EU und den USA gegen Russland, welche etwa den Handel mit waffenfähigen Ressourcen und russische Investments im Finanzsektor einschränken, ist der bilaterale Warenverkehr zwischen EU und Russland groß. Dabei stellen Exporte von Erdöl- und -gas aus Russland nach wie vor den höchsten Anteil dar. Gerade in diesen Zeiten ist ein verlässlicher und günstiger Anbieter für Telefonkonferenzen von besonderer Bedeutung. Hier finden Sie eine Anleitung, wie Sie eine Telefonkonferenz zwischen Deutschland und Russland einrichten.

Steuern

Die allgemeine Umsatzsteuer in der Russischen Föderation beträgt 20 Prozent. Der reduzierte Satz liegt bei 16,67 Prozent. Die Unternehmensteuer beläuft sich auf 20 Prozent.

Zwischen Deutschland und Russland besteht seit 1996 ein Doppelbesteuerungsabkommen.

In Russland gibt es eine recht niedrige Einheitsteuer von 13 Prozent bis zu einem Jahreseinkommen von 5 Mio. Rubel (ca. 54.000 Euro). Alle darüberliegenden Einnahmen besteuert der Staat mit 15 Prozent. Personen, die über keinen Wohnsitz in Russland verfügen, müssen 30 Prozent ihrer Einnahmen abgeben.

Quelle: PWC

Handelsabkommen und Zollbestimmungen

Von 1994 bis 2014 bestand zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, welches im Zuge der Krimkrise auf Eis gelegt wurde. Eine Wiederaufnahme der Verhandlungen ist derzeit nicht abzusehen, sodass bis auf weiteres die üblichen internationalen Zollbestimmungen gelten.