Export nach Thailand – alles was Sie wissen müssen

Lange Jahre litt das Ansehen – und damit auch der Außenhandel Thailands – unter seiner politischen Situation. Dennoch befindet sich der Staat in Südostasien auf einem soliden Wachstumskurs. Nachdem nun im Frühjahr wieder demokratische Wahlen stattfanden, dürfte sich dies noch weiter verbessern.

Wirtschaft

Der Militärputsch im Jahr 2014 führte zu einem Einbruch des Wirtschaftswachstums auf 0,8 Prozent. Seitdem kam es zu einer kontinuierlichen Zunahme der Wirtschaftsleistung. Für das Jahr 2019 wird ein Wachstum von 3,5 Prozent prognostiziert. Wie der ganze Weltmarkt leidet jedoch auch Thailand unter den gegenwärtigen handelspolitischen Spannungen zwischen den USA und China. Nichtsdestotrotz gibt es gerade für ausländische Firmen viele interessante Investitionsmöglichkeiten – etwa in der Nahrungsmittelproduktion, Medizintechnik oder Automobilindustrie. Zudem stellt Thailand ein ideales Sprungbrett für die gesamte Region dar.

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Steuern

In Thailand gibt es zwei Körperschaftsteuerklassen: Bei einem Jahreseinkommen bis 300.000 Baht (ca. 8.774 Euro; Stand: Juli 2019) muss keine Unternehmensteuer entrichtet werden. Zwischen 300.000 und 3.000.000 Baht (87.748 Euro) werden 15 Prozent fällig. Alle Unternehmen die darüber liegen werden mit 20 Prozent besteuert. Die Umsatzsteuer beläuft sich auf gerade einmal 7 Prozent. Auf einige Produkte wird gar keine Umsatzsteuer erhoben.

Zwischen Deutschland und Thailand existiert ein Doppelbesteuerungsabkommen.

In Thailand gibt es vier Einkommensteuersätze: 10 Prozent werden bei einem Jahreseinkommen zwischen 150.001 und 500.000 Baht (ca. 4.386 und ca. 14.621 Euro) fällig. Der zweite Steuersatz, 20 Prozent, gilt zwischen 500.001 und 1.000.000 Baht (ca. 29.243 Euro). Die dritte Steuerklasse mit 30 Prozent liegt 1.000.001 und 4.000.000 Baht (ca. 116.972 Euro). Liegt das Jahreseinkommen darüber, gilt der Spitzensteuersatz von 37 Prozent.

Zollbestimmungen

Bereits im Jahr 2013 begannen Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und Thailand über ein mögliches Freihandelsabkommen. Nach dem Militärputsch im Jahr 2014 wurden die Verhandlungen jedoch aus Protest von der EU auf Eis gelegt. Nun wurden die Gespräche wieder aufgenommen – allerdings werden wohl noch einige Jahre vergehen bis mit ersten Ergebnissen gerechnet werden kann. Bis dahin werden die Zollgebühren regulär über den CIF-Wert des Produkts errechnet. Dazu kommt noch eine Abgabe in Form der Umsatzsteuer.