Bundestrojaner spioniert zukünftig zur allgemeinen Strafverfolgung

Gestern stimme der Bundestag über die Freigabe des so genannten „Bundestrojaners“ für die allgemeine Strafverfolgung ab. Nach einer Mehrheit im Parlament soll es die Polizei zukünftig mit der Spionagesoftware leichter haben. Doch was bedeutet die Freigabe des Bundestrojaners für Unternehmen und Verbraucher?

Was genau ist der Bundestrojaner?

Der Bundestrojaner wird häufig als Synonym für die Online-Durchsuchung im Auftrag des deutschen Staates gebraucht. Bei der Durchsuchung können Ermittlungsbehörden zukünftig unbemerkt in Endgeräte wie Smartphones oder Computer eindringen. Auf diese Art und Weise kann die Software die Nachrichten von Messenger-Diensten wie WhatsApp oder Threema mitlesen. So verfügen diese Messenger zwar über die so genannte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die gemeinhin als sicher gilt, aber da sich der Bundestrojaner im Gerät befindet, kann er die Nachricht vor der Ver-, bzw. nach der Entschlüsselung lesen. Nach demselben Prinzip können auch Telefonkonferenzen, die übers Internet geführt werden, von staatlichen Trojanern abgehört werden.

Warum ist das neue Gesetz so umstritten?

In der Vergangenheit durfte die Spionagesoftware nur in besonders schweren Fällen zum Einsatz kommen – beispielsweise bei Verdacht auf terroristischen Aktivitäten. Mit dem neuen Gesetz dürfen die Behörden den Bundestrojaner jedoch auch bei Verdacht auf „kleinere“ Verbrechen wie Steuerhinterziehung oder Betrug anwenden.

Gegner des Gesetzes, zu denen auch der Digitalverband Bitkom zählt, warnen, dass es einen extremen Eingriff in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger darstellt. Die Fürsprecher im Bundestag wiederholen stattdessen das Mantra, die Sicherheit aller sei über die Privatsphäre einzelner zu stellen. Die Tatsache, dass das neue Gesetz zum Bundestrojaner verpackt in einem anderen Gesetzesentwurf war und gewissermaßen durch die Hintertür in die Diskussion in den Bundestag kam, spricht jedoch nicht gerade für die Befürworter des neuen Gesetzes.

Abgesehen von der Debatte über Privatsphäre und Überwachung bringt der Bundestrojaner noch eine andere Problematik mit sich. Die Sicherheitslücken, die eine derartige staatliche Spionagesoftware nutzt, sind dieselben, die auch von Cyberkriminellen genutzt werden. So stammten die Sicherheitslücken, durch die die Ransomware „Wanna Cry“ in Computersysteme eindrang, ursprünglich von amerikanischen Geheimdiensten. (Quelle: heise.de)