Export in den Iran – alles was Sie wissen müssen

Iran zählte zu den Ländern, welche schon früh stark von der Pandemie betroffen waren. Dies hatte schwerwiegende Folgen für Wirtschaft des Landes. Derzeit scheint es allerdings so, als ob sich die Nation im mittleren Osten möglicherweise rascher erholt als gedacht.

Wirtschaft

Der Iran kommt gerade aus der nunmehr dritten Corona-Welle. Im Februar soll die Impfkampagne beginnen und mit strengen Auflagen für die Bevölkerung möchte die iranische Regierung unbedingt eine schwere vierte Welle verhindern. Glücklicherweise ist der BIP-Rückgang vermutlich wesentlich weniger ausgeprägt als erwartet. Das iranische Kalenderjahr 1399 (2020/2021) geht von 21. März bis 20. März. Noch im Dezember rechnete etwa die Economist Intelligence Unit (EIU) mit einem Wirtschaftseinbruch um -12 Prozent. Im Januar wurde diese Zahl auf -4,8 Prozent nach unten korrigiert.

Die weitere Entwicklung im Iran wird maßgeblich von den Verhandlungen mit den USA beeinflusst. Nachdem Ex-Präsident Trump weitreichende Sanktionen gegen die Nation verhängt hatte, wird unter Präsident Biden vermutlich eine leichte Annäherung der beiden Staaten folgen. Dies könnte sich sehr positiv auf die Wirtschaft im Iran auswirken, wovon auch deutsche Exporteure profitieren würden. Allerdings könnten sich die Verhandlungen längere Zeit hinziehen, da beide Seiten wenig kompromissbereit sind. Gerade in diesen Zeiten ist ein verlässlicher und günstiger Anbieter für Telefonkonferenzen von besonderer Bedeutung. Hier finden Sie eine Anleitung, wie Sie eine Telefonkonferenz zwischen Deutschland und dem Iran einrichten.

Steuern

Der Iran verfügt über eine sehr geringe Umsatzsteuer von nur 9 Prozent. Der ermäßigte Steuersatz ist noch mal deutlich niedriger mit gerade einmal 1,5 Prozent. Die Unternehmensteuer beläuft sich auf 25 Prozent.

Zwischen Deutschland und dem Iran existiert kein Doppelbesteuerungsabkommen.

Im Iran gibt es sieben Einkommensstufen. Ein Jahreseinkommen von bis zu 17.400.000 iranischen Rial (ca. 343 Euro; Stand: Februar 2021) ist steuerfrei. Der Höchststeuersatz liegt bei 35 Prozent und ist ab einem Einkommen von 1.059.400.000 (ca. 20.882 Euro) fällig.

Handelsabkommen und Zollbestimmungen

Die Europäische Union und der Iran nahmen erstmals im Jahr 2002 Verhandlungen über ein Handelsabkommen auf. In den darauffolgenden Jahren verhärteten sich die Fronten jedoch wegen des iranischen Atomprogramms. Zwar kam es zwischenzeitlich wieder zu einer Annäherung, aber der außenpolitische Diskurs überlagert noch immer wirtschaftliche Verhandlungen. Es ist deshalb schwer abzusehen, ob und wann es zu einer Einigung bezüglich eines Wirtschaftspaktes kommt. Es gelten die üblichen internationalen Zollbestimmungen.