Export nach Indien – alles was Sie wissen müssen

Die Wirtschaft in Indien wurde von der Coronakrise hart getroffen. Nach dem schweren Wirtschaftseinbruch im vergangenen Jahr soll es 2021 allerdings zu einer Erholung kommen.

Wirtschaft

Wie die meisten anderen Nationen verhängte auch die indische Regierung einen harten Lockdown im Frühling vergangenen Jahres, um die Ausbreitung von COVID-19 zu bekämpfen. Allerdings wurde die einheimische Bevölkerung wurde davon wirtschaftlich allerdings besonders hart getroffen, da ein großer Teil der Beschäftigten im informellen Sektor angestellt ist und somit keine soziale Absicherung vorhanden war. Laut Internationalen Währungsfonds führte die Coronakrise im Jahr 2020 zu einem Rückgang von rund 10 Prozent. Die Prognose für das laufende Jahr ist ein Wachstum von knapp 9 Prozent. Dies wird allerdings nur zu schaffen sein, wenn die Konjunkturmaßnahmen der indischen Regierung tatsächlich greifen. Eine davon ist etwa eine sehr umstrittene Agrarreform, welche zehntausende Bauern im Protest auf die Straßen gehen ließ.

Als zweitwichtigster deutscher Handelspartner in Asien ist die Erholung der indischen Wirtschaft auch für Exporteure in der Bundesrepublik besonders wichtig. 2020 gingen die Importe in Indien um 20 Prozent zurück, wobei 2021 wieder mit einer Erhöhung zu rechnen ist. Gerade in diesen Zeiten ist ein verlässlicher und günstiger Anbieter für Telefonkonferenzen von besonderer Bedeutung. Hier finden Sie eine Anleitung, wie Sie eine Telefonkonferenz zwischen Deutschland und Indien einrichten.

Steuern

Die allgemeine Umsatzsteuer beträgt 18 Prozent, wobei es je nach Produktgruppe sowohl ermäßigte Sätze mit bis zu 5 Prozent als auch erhöhte Sätze mit bis zu 28 Prozent gibt. Die Unternehmensteuer für einheimische Firmen beläuft sich auf 25 Prozent; 30 Prozent bei einem Umsatz von mehr als 4 Mrd. INR (ca. 45.880.000 Euro; Stand: März 2021)

Zwischen Deutschland und Indien besteht seit 1996 ein Doppelbesteuerungsabkommen.

In Indien gibt es drei Einkommensteuerstufen: 5 Prozent, 20 Prozent und 30 Prozent. Der Spitzensteuersatz wird ab einem Jahreseinkommen von 1.000.000 INR (ca. 11.470 Euro) fällig.

Quelle: PWC

Handelsabkommen und Zollbestimmungen

Indien und Europäische Union nahmen 2007 erstmals Verhandlungen über ein gemeinsames Handelsabkommen auf. Diese kamen nach rund 5 Jahren allerdings zum Stillstand und sind seitdem eingefroren. Bislang ist eine Wiederaufnahme der Gespräche nicht abzusehen. Es gelten allgemeine internationale Zollbestimmungen.