Export nach Kolumbien – alles was Sie wissen müssen

Für die Wirtschaft in Kolumbien wird für die nächsten Jahre ein solides Wachstum prognostiziert. Dies wird von Regierung unter anderem durch zahlreiche Steuerreformen tatkräftig unterstützt.

Wirtschaft

Noch vor wenigen Jahren konnte sich Kolumbien auf seinem Ressourcenreichtum ausruhen. Aufgrund sinkender Preise und abnehmenden Rohstoffreservoirs wird diese Industrie jedoch in den kommenden Jahren langsam immer weiter zurückgehen. Dennoch prognostiziert GTAI ein Wirtschaftswachstum von 3,2 Prozent für 2019; 2020 soll es sogar 3,5 Prozent betragen. Dies ist unter anderem der Regierung zu verdanken. Mit einem umfangreichen Reformpaket schaffte sie es, langfristig die heimische Produktion wie auch Investitionen und Einfuhren anzukurbeln. Insbesondere im Bausektor sind dank riesigen Infrastrukturprojekten große Wachstumsraten sowie lukrative Aufträge für ausländische Zulieferer und Investoren zu erwarten.

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Steuern

Der Körperschaftsteuersatz wird in den nächsten Jahren progressiv angeglichen. 2019 gilt ein Satz von 33 Prozent. In den darauffolgenden Jahren wird dieser jeweils um ein Prozent verringert, bis er 2022 nur noch bei 30 Prozent liegt. Die reguläre Umsatzsteuer beläuft sich auf 19 Prozent. Zusätzlich gibt es darüber hinaus einen ermäßigten Umsatzsteuersatz von 5 Prozent.

Zwischen Deutschland und Kolumbien existiert seit 1971 ein Doppelbesteuerungsabkommen.

Der kolumbianische Fiskus führte kürzlich ebenfalls eine Einkommensteuerreform durch, welche erstmals im Steuerjahr 2019 Anwendung findet. Es gibt nun sieben Steuerklassen, wobei der Spitzensteuersatz von 33 auf 39 Prozent erhöht wurde. Dieser betrifft Personen, die mehr als 1.062.370.000 COP (ca. 290.280 Euro; Stand: November 2019) im Jahr verdienen. (Quelle: KPMG)

Zollbestimmungen

Seit 1. August 2013 wird ein Handelsabkommen zwischen der EU und Kolumbien vorläufig angewendet. Dieses Abkommen sieht über einen Verlauf von zehn Jahren die vollständige Liberalisierung des Warenaustauschs von Industrieprodukten vor. Des Weiteren sind auch Vereinbarungen über gemeinsame rechtliche Bestimmungen etwa bezüglich geistigen Eigentums oder Wettbewerbes sowie über den Zugang zu Dienstleistungen und Investitionsmärkten getroffen worden. Im Zuge dessen wird stufenweise ebenfalls Zollabbau beim Großteil des Warenverkehrs durchgeführt.