Export nach Mexiko – alles was Sie wissen müssen

Für die Wirtschaft in Mexiko bedeutete die Wahl des als wenig handelsfreundlich geltenden Präsidenten Andrés Manuel López Obrador im Dezember 2018 zunächst Unsicherheiten. Bislang ist die Sorge jedoch unbegründet geblieben.

Länderfakten

Nach der Wahl von Andrés Manuel López Obrador (genannt AMLO) fürchteten viele Unternehmen Erhöhung von Zöllen oder anderen Handelshemmnissen. Dies geschah bislang nicht, allerdings könnten geplante Wertschöpfungsvorgaben der mexikanischen Regierung Zulieferern aus Europa schaden. Neben der neuen Regierung ist auch der Nachfolger von NAFTA, das USMCA, eine neue Herausforderung für deutsche Exporteure. Gerade im Automobilsektor könnte es zu erheblichen Umsatzeinbußen in der Region aus deutscher Sicht führen. Das Handelsabkommen zwischen EU und den Vereinigten Mexikanischen Staaten, das MEUFTA, wird ebenfalls modernisiert. Dies wird hingegen viele Vorteile für den direkten Warenaustausch bringen, insbesondere der Onlinehandel mit Konsumgütern oder Dienstleistungen wird profitieren. (Quelle: GTAI)

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Steuern

Die Körperschaftsteuer beträgt 30 Prozent. Die Umsatzsteuer beläuft sich auf 16 Prozent. Es gibt keinen ermäßigten Steuersatz, stattdessen wird auf viele Produkte des Grundbedarfs wie Wasser oder Medizin keine Umsatzsteuer erhoben. (Quelle: WMP Mexico Advisors)

Zwischen Deutschland und Mexiko existiert ein Abkommen zur Doppelbesteuerung und Steuerverkürzung.

Es gibt elf Einkommensteuersätze in Mexiko. Für 2019 liegt die niedrigste Steuerklasse mit gerade einmal 1,92 Prozent zwischen 0 und 6.942,35 Mexikanischen Pesos (ca. 326 Euro; Stand: April 2019). Der Höchststeuersatz beläuft sich auf 35 Prozent und wird ab einem Jahreseinkommen von 3.498.600,12 Mexikanischen Pesos (ca. 164.782 Euro; Stand: April 2019) fällig.

Zollbestimmungen

Zwischen der EU und Mexiko besteht das Freihandelsabkommen MEUFTA, welches eine zollfreie Einfuhr von Zwischenprodukten ermöglicht. Darüber hinaus ist Mexiko Teil des Abkommens USMCA (die Freihandelszone der USA, Kanada und Mexiko). Zwischen den USMCA-Vertragspartnern gibt es ebenfalls vereinfachte Regelungen bezüglich Im- und Export. Zwar waren die Bedingungen des vorherigen Abkommens NAFTA deutlich besser für deutsche Exporteure, dennoch bleibt Mexiko für die Bundesrepublik ein exzellentes Sprungbrett für den gesamten nordamerikanischen Markt.

Bild von Kasper Christensen auf Flickr.