Export nach Singapur – alles was Sie wissen müssen

Viele Nationen nehmen sich in der laufenden Krise Singapur als Vorbild. Der Inselstaat hatte dank sehr strenger Lockdown-Maßnahmen geschafft, die Zahl der Infizierten und auch die der Todesfälle sehr gering zu halten. Als wichtigster Knotenpunkt in der Region sind die Restriktionen aber gleichzeitig besonders schädlich für die Wirtschaft.

Wirtschaft

Singapurs führte ein Lockdown-Programm mit dem Namen „A new normal“ ein, welches erst außer Kraft gesetzt werden soll, wenn ein Impfstoff verfügbar ist, der zuverlässig vor COVID-19 schützt. Das Programm sieht unter anderem vor, dass Ausländer ohne Aufenthaltserlaubnis nicht in das Land einreisen dürfen. Seit Anfang Juni sind immerhin Transits über das Land wieder möglich. Als einer der wichtigsten Unternehmensstandorte der Welt sowie als einer der beliebtesten Austragungsorte für Messen und Konferenzen ist dies ein herber Schlag für die dortige Wirtschaft – aber auch für ausländische Unternehmen, die in Singapur operieren. Es wird davon ausgegangen, dass die Pandemie BIP-Einbußen von bis zu 6 Prozent nach sich ziehen wird.

Gerade in diesen Zeiten ist ein verlässlicher und günstiger Anbieter für Telefonkonferenzen von besonderer Bedeutung. Hier finden Sie eine Anleitung, wie Sie eine Telefonkonferenz zwischen Deutschland und Singapur einrichten.

Steuern

Nicht zuletzt aufgrund seiner niedrigen Steuern ist Singapur als Unternehmensstandort sehr beliebt: Die Körperschaftssteuer ist als Flatrate von 17 Prozent festgelegt. Auch die Umsatzsteuer ist sehr gering: Die so genannte Goods and Services Tax (GST) liegt bei gerade einmal 7 Prozent. Diese soll allerdings im Zeitraum zwischen 2021 und 2025 auf 9 Prozent angehoben werden.

Zwischen Deutschland und Singapur existiert ein Doppelbesteuerungsabkommen.

Das Einkommensteuersystem ist progressiv mit 10 Sätzen. Der niedrigste Steuersatz beträgt nur 2 Prozent; der Spitzensteuersatz liegt bei 22 Prozent und wird ab einem Einkommen von 320.000 USD angewendet.

Quelle: guidemesingapore.com

Handelsabkommen und Zollbestimmungen

Am 21. November 2019 ist zwischen der EU und Singapur ein Freihandelsabkommen in Kraft getreten. Darin ist eine Beibehaltung des zollfreien Güterverkehrs sowie der Abbau der restlichen Zölle seitens Singapurs festgelegt. Die EU verpflichtet sich im Gegenzug, ebenfalls über 80 Prozent der Einfuhren aus Singapur nicht mehr zu verzollen und auch den Rest nach und nach abzubauen. Des Weiteren wurden weitere Handelshemmnisse beseitigt, sowie die bilateralen Marktzugänge und Investitionsmöglichkeiten erleichtert.

Sowohl EU als auch Singapur haben sich gegenseitig Rechte zur Regulation in gewissen Bereichen auf dem jeweils eigenen Binnenmarkt zugesichert. So bleiben etwa die strengen Agrar-Richtlinien in der Europäischen Union vom Abkommen unberührt.

Quelle: WKO