TKG-Novelle: Modernisierung des Telekom-Gesetzes beschlossen

In dieser Woche verabschiedete der Bundestag dank der Mehrheit der Regierungsparteien die Umsetzung des neuen Telekommunikationsgesetzes (kurz: TKG-Novelle). Was das neue Telekom-Gesetz für Veränderungen mit sich bringen soll, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Anspruch auf schnelle Internetverbindung

Nachdem in den vergangenen 12 Monaten die Pandemie die Lücken in der digitalen Infrastruktur in Deutschland deutlich machte, will die Große Koalition mit dem neuen Gesetz nun offensichtlich endlich diese Defizite aufholen. So hat mit der TKG-Novelle jede Bürgerin und jeder Bürger einen Rechtsanspruch auf schnelles Internet. Dies bezieht Down- und Uploadrate sowie Latenz mit ein. Wie hoch die festgeschriebene Mindest-Mbit-Rate genau ist, will der Gesetzgeber noch festlegen. Allerdings geht man von einem Wert von weit unter 30 Mbit aus.

Darüber hinaus soll die TKG-Novelle auch einen höheren Verbraucherschutz in der Branche gewährleisten. So sollen Langzeitverträge bald leichter zu kündigen sein. Im Falle von minderen Serviceleistungen – etwa zu niedrige Mbit-Raten – sollen Tarifsenkungen seitens der Kunden leichter zu erwirken sein.

TKG-Novelle enthält Ziele für Ausbau

Zum ersten Mal legte der Bundestag feste Ziele für den Ausbau des Mobilfunknetzes fest. So sollen bis 2026 an allen größeren Verkehrsstraßen und entlang des gesamten Schienennetzes mindestens der Mobilfunkstandard LTE verfügbar sein. Damit ist Deutschland zwar noch weit entfernt von 5G und revolutionärem digitalen Wandel, aber dies könnte zumindest einen Schritt in die richtige Richtung darstellen. Die Finanzierung des Ausbaus läuft dabei nicht nur über Steuergelder. Auch Telekommunikationsanbieter wie die Deutsche Telekom oder Telefónica sowie Betreiber von Messenger-Diensten wie Facebook oder Threema müssen in Zukunft in den Topf einzahlen.

Neben den positiven Nachrichten für Verbrauchern enthält die TKG-Novelle allerdings auch Änderungen, welche den Datenschutz für Privatpersonen einschränken. Die Überwachungsauflagen des Innenministeriums sehen vor, dass Anbieter sich der Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden auch in zukünftigen Netzen verpflichten. Dies beinhaltet, dass Nutzerinnen und Nutzer, ohne es zu wissen, abgehört werden können und zusätzliche Kontaktinformationen von ihnen vom Provider gespeichert werden.