Export nach Italien – alles was Sie wissen müssen

In wenigen Tagen finden in Italien die Parlamentswahlen statt und das Land befindet sich an einem Scheideweg. Nach vielen Jahren des Stillstandes scheint das Wirtschaftswachstum nun langsam an Geschwindigkeit zu gewinnen.

Länderfakten

Italien kämpft seit Jahren mit vielen Problemen, die sich negativ auf das Wirtschaftswachstum auswirken: Steuerflucht, fehlende Innovation, niedrige Produktion und Korruption. Die zukünftige Regierung wird es definitiv schwer haben, diesen gordischen Knoten, der sich über lange Zeit verdichtete, zu durchtrennen. Allerdings ist dies unabdingbar, wenn Italiens Wirtschaft weiterwachsen soll. Zuletzt lag das Wachstum bei 1,4 %. (Quelle: Tagesschau)

Dennoch ist Italien die Heimat vieler Weltmarktführer wie beispielsweise dem Brillenhersteller Luxottica. Sollten Sie ebenfalls Handel mit italienischen Unternehmen betreiben wollen, werden Sie einen verlässlichen und günstigen Anbieter für Telefonkonferenzen benötigen. Hier finden Sie eine Anleitung, wie Sie eine Telefonkonferenz zwischen Deutschland und Italien einrichten.

Steuern

Der normale Umsatzsteuersatz beträgt 22 %. Zusätzlich gibt es noch zwei ermäßigte Steuersätze von 10 und 4 %. (Quelle: Wirtschaftskammer Österreich)

Im Regelfall wird beim Export das Reverse-Charge-Verfahren angewandt. Das heißt, die Steuerschuld geht den Warenempfänger über. Dazu ist immer die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beider Parteien notwendig.

Die Körperschaftssteuer liegt bei 24 %. Allerdings werden je nach Region noch 2,68 oder 3,9 % lokale Wertschöpfungssteuer fällig.

Im italienischen Einkommenssteuersystem gibt es fünf Sätze. Bei einem Jahreseinkommen von bis zu 15.000 Euro müssen 23 % Steuern gezahlt werden. Zwischen 15.001 und 28.000 Euro sind es 27 %. Auf ein Jahreseinkommen zwischen 28.001 und 55.000 Euro werden 38 % Steuern erhoben. Zwischen 55.001 und 75.000 werden 41 % fällig. Der Höchststeuersatz von 43 % gilt ab einem Jahreseinkommen von 75.000 Euro. (Quelle: Autonomer Südtiroler Gewerkschaftsbund)

Zollbestimmungen

Als Mitgliedsstaat der Europäischen Union werden in Italien für deutsche Exporte keine Zollgebühren erhoben.