Export nach Japan – alles was Sie wissen müssen

Japan erlebte wirtschaftlich unruhige Zeiten in den vergangenen Jahren. Die Hoffnung, die in einen Boom durch „Abenomics“ gesetzt wurde, blieb bislang unerfüllt. Die größte Gefahr für die heimische Wirtschaft kommt jedoch von außen.

Wirtschaft

Als drittgrößte Volkswirtschaft und einer der innovativsten Standorte der Welt ist Japans wichtige Rolle auf dem globalen Markt unbestreitbar. Sein Stand als eine der größten Exportnationen macht den Inselstaat allerdings auch angreifbar, da seine beiden bedeutendsten Partner, China und die USA, seit geraumer Zeit einen Wirtschaftskonflikt ausfechten. Dies, gepaart mit der allgemein schwachen Weltkonjunktur, könnte weitreichende Folgen für die Wirtschaft des Landes haben.

Eigene Probleme wie der schlechte Zugang für ausländische Fachkräfte konnten von der Regierung unter Shinzō Abe zumindest teilweise beseitigt werden. Sollte sich die Lage im Ausland verbessern könnten diese und andere Reformmaßnahmen bald schon dafür sorgen, dass die japanische Konjunktur wieder angekurbelt wird.

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Steuern

Die Körperschaftsteuer verringerte sich drastisch in den letzten 10 Jahren. Sie sank um fast 10 Prozentpunkte auf derzeit 30,86 Prozent. Japans Umsatzsteuer ist verglichen mit anderen Industrieländern äußerst niedrig. Sie liegt bei 8 Prozent, soll aber im Oktober 2019 auf 10 Prozent erhöht werden. (Quelle: tradingeconomics.com)

Zwischen Deutschland und Japan existiert ein Abkommen zur Doppelbesteuerung.

In Japan gibt es sieben Steuerklassen, wobei die erste mit 5 Prozent bei einem Jahreseinkommen von unter 1,5 Mio. Yen (ca. 12.390 Euro; Stand Juni 2019) liegt. Ab einem Einkommen von mehr als 40 Mio. Yen (330.450 Euro) greift der höchste Steuersatz von 45 Prozent. Neben der nationalen Einkommensteuer werden auch von der Präfektur und der Kommune, in der sich der Wohnsitz befindet, Steuern auf das Einkommen erhoben. Die Einkommensteuer der Präfektur liegt grundsätzlich bei 4, die der Kommune bei 6 Prozent.

Zollbestimmungen

Am 1. Februar 2019 trat ein neues Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Japan und der EU in Kraft. Dies sorgte zu einem erheblichen Abbau von Handelshemmnissen wie etwa Doppelbürokratie oder Doppelprüfungen. Des Weiteren wurde ein Großteil der Zölle abgeschafft. Genauere Informationen zu den spezifischen Bestimmungen finden Sie hier.