Export nach Südkorea – alles was Sie wissen müssen

Eine Entspannung im Handelskonflikt zwischen China und den USA dürfte auch Südkorea erfreuen. Zuletzt litt die dortige Wirtschaft unter Exporteinbußen.

Wirtschaft

Heute verkünde Präsident Donald Trump die Einigung mit der Volksrepublik China bezüglich eines Teilabkommens in ihrem Handelskonflikt. Dies dürfte nicht nur viele Anleger auf der ganzen Welt beruhigen, aber auch im Besonderen südkoreanische Unternehmer. Zwar konnte Samsung zum Teil von den Sanktionen profitieren, da es Huawei als Zulieferer teilweise ersetzen konnte, aber dennoch wird ein Großteil der südkoreanischen High-Tech-Erzeugnisse direkt im Reich der Mitte weiter verbaut und von dort aus in die ganze Welt exportiert. Der Handelskonflikt war deshalb eine der Hauptursachen für die Verlangsamung des Wirtschaftswachstums. Dies dürfte aber nun wieder Fahrt aufnehmen.

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Steuern

Es existieren drei Steuerklassen für Unternehmen in der Republik Südkorea: Die niedrigste liegt bei 10 Prozent und geht bis zu einem Umsatz von 200.000.000 Südkoreanischen Won (ca. 153.143 Euro; Stand: Oktober 2019). Der nächste Satz greift von 200.000.000 bis 20 Mrd. Südkoreanischen Won (ca. 15.314.300 Euro). Sobald eine Firma darüber liegt, muss sie 22 Prozent Körperschaftsteuer entrichten. Die Umsatzsteuer beläuft sich auf gerade einmal 10 Prozent.

Zwischen Deutschland und Südkorea existiert seit 2002 ein Doppelbesteuerungsabkommen.

In Südkorea gibt es sieben Einkommensteuersätze. Der niedrigste geht bis zu einem Einkommen von 12.000.000 Südkoreanischen Won (ca. 9.190 Euro; Stand: Oktober 2019) und beläuft sich auf 6 Prozent. Der Spitzensteuersatz gilt ab einem Einkommen von 500.000.001 Südkoreanischen Won (ca. 382.850 Euro) und liegt bei 42 Prozent. (Quelle: KPMG)

Zollbestimmungen

Nach einer Testphase ab Juli 2011 wurde das Freihandelsabkommen zwischen Europäischer Union und Südkorea im Dezember 2015 offiziell ratifiziert. Es war das erste Abkommen dieser Art zwischen der EU und einem asiatischen Land. Seit dem Start des Abkommens 2011 werden Schritt für Schritt die Zölle auf industrielle und landwirtschaftliche Erzeugnisse abgebaut, wobei dies inzwischen – mit der Ausnahme einiger Agrarprodukte – für die Mehrheit der Exportgüter durchgesetzt werden konnte. Zudem gibt es bilaterale Arbeitsgruppen und Gremien, um den Handel und die wirtschaftliche Zusammenarbeit in Zukunft noch weiter zu verbessern.